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Clemens Purtscher - WEKA (mmi) | News | 24.01.2025
Neue Ausgabe der TRVB 155 S: Was ist zu beachten?
Eine neue Ausgabe der TRVB 155 S „Sauerstoff-Reduktionsanlagen (SRA) mit Stickstoff“ wurde 2024 veröffentlicht.
Sauerstoff-Reduktionsanlagen dienen dazu, die Entstehung von Bränden zu verhindern, indem der Sauerstoffgehalt der Umgebungsluft durch kontrollierte Zufuhr von Stickstoff so weit reduziert wird, dass kein offener Brand mehr ausbrechen kann.
Der Betrieb von Sauerstoff-Reduktionsanlagen ist in der TRVB 155 S geregelt. Diese wurde 2024 überarbeitet. Welche Anforderungen die aktuelle Ausgabe an die Notstromversorgung und verpflichtende Eigenkontrollen stellt, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Notstromversorgung
Die Notstromanlage muss eine Versorgung der Sauerstoff-Reduktionsanlage über 72 Stunden gewährleisten. Diese Anforderung reduziert sich unter folgenden Voraussetzungen auf 36 Stunden:
- Störungsmeldungen an eine ständig besetzte Stelle, die Zutritt zum überwachten Bereich hat
- Instandhaltungsvertrag mit der Errichterfirma, die einen durchgehenden Notrufdienst betreibt (24 Stunden, 7 Tage/Woche)
Mit der Ausgabe 2024 wurden außerdem folgende Anforderungen an ein externes Notstromaggregat mit Liefervertrag in die TRVB 155 S aufgenommen:
- Ausreichende Leistung, um bei Stromausfall des öffentlichen Netzes den gesamten Strombedarf der SRA abdecken zu können
- Genügend Treibstoff, um das Notstromaggregat bis zum Erreichen der unteren Alarmschwelle betreiben zu können
- Frei zugängliche, mit einem Hinweisschild „Strom-Noteinspeisung SRA“ gekennzeichnete Einspeisemöglichkeit
- Ausreichend großer und tragfähiger, von jeglichen Lagerungen freier Aufstellplatz für das Notstromaggregat mit Zufahrtsmöglichkeit für den Anlieferer
- Verbindungkabel vom Aufstellplatz des Notstromaggregates bis zur Einspeisestelle
- Elektrische Umschalteinrichtung zwischen Netz- und Notstromversorgung (nach Möglichkeit in der SRA-Zentrale)
Eigenkontrollen
Der Anhang 4 der TRVB 155 S enthält eine Reihe von Eigenkontrollen, die vom Anlagenbetreiber durchzuführen sind, um sich der vollen Funktionsfähigkeit der Sauerstoff-Reduktionsanlage zu vergewissern. Diese sind gegebenenfalls um anlagenspezifische Vorgaben seitens des Herstellers zu ergänzen, und die Intervalle wo erforderlich zu verkürzen.
Die Kontrolle des Betriebszustandes der Sauerstoff-Reduktionsanlage an der Steuerzentrale der Anlage hat an jedem Betriebstag zu erfolgen. Zudem sind regelmäßige Eigenkontrollen in periodischen Abständen durchzuführen:
Monatliche Eigenkontrollen
- Betriebszustand der Sauerstoffsensoren
- Sichtkontrolle der externen Alarmierungseinrichtungen
Dreimonatliche Eigenkontrollen
- Druckluftproduktion
- Undichtheit von Druckluftleitungen
- Betriebszustand des Kompressors/der Kompressoren inklusive der Kompressorlaufzeiten (Einhaltung des Wartungsintervalls)
- Filterzustand
- Lüftungsanlagen für den Betriebsraum
- Ölabscheider und erforderlichenfalls Ausleeren des Öls
- Kühler des Kältetrockners sowie des Kompressors auf Verschmutzung
- Abführung des Kondensates
- Stickstofferzeugung
- Überprüfung des Betriebszustandes des Stickstoffgenerators/der Stickstoffgeneratoren sowie einer allfällig vorhandenen externen Stickstoffversorgung
- Visuelle Kontrolle der Befestigungen
- Beschriftungen und Kennzeichnungen
- Lesbarkeit von Beschriftungen an der SRA-Zentrale (SRZ)
- Wegweiser zur SRZ
- Kennzeichnung zur Auffindung von Einspeisestellen
- Anlagendokumentation (Vollständigkeit, Lesbarkeit, ordnungsgemäße Verwahrung und leichte Auffindbarkeit für die hilfeleistenden Kräfte)
- Kontrollbuch
- Vollständigkeit der Eintragungen (inkl Begründungen)
- Aktualität (zB Nutzungsänderungen)
- Zutrittsmöglichkeiten der hilfeleistenden Kräfte zu den überwachten Bereichen
Jährliche Eigenkontrollen
- Bereichsventile: Sichtkontrolle der elektrischen Steuerleitungen inkl Beschriftungen
- Düsen und Rohrleitungsnetz: Sichtkontrolle aller Düsen und Rohrleitungen auf Beschädigung, Aufhängungen, Freiraum etc