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Aerosolpackungslagerungsverordnung – APLV

  • Aerosolpackungslagerungsverordnung (APLV)

    Die APLV beinhaltet wesentliche Erleichterungen gegenüber der DGPLV 2002 und berücksichtigt auch die Erleichterungen für Betriebe zufolge der Verordnungen zur Genehmigungsfreistellung (zB für Friseure, Drogeriemärkte, Werkstätten).
    Ernst Piller | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1014959
  • Lagerung brennbarer Stoffe in Aerosolpackungen (Spraydosen) – Überblick

    Die APLV gilt für die Lagerung von Aerosolpackungen im Definitionssinne der Aerosolpackungslaherungsverordnung 2017 bis zu einer Lagermenge von nicht mehr als 5.000 kg Nettogewicht pro Brandabschnitt in Arbeitsstätten.
    Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1100351