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WEKA (kp) | News | 21.03.2017
Mangelnde Sorgfalt beim Betreiben von Gewerbe- und Wohnobjekten führt zu großen Haftungsrisiken
Immer häufiger sind Betreiber von Wohn- und Gewerbeimmobilien mit Gerichtsverfahren konfrontiert, weil Sorgfaltspflichten nicht erfüllt wurden. Die Richtlinie GEFMA/FMA 190 unterstützt die Verantwortlichen dabei, ihr Haftungsrisiko zu minimieren.
Die Richtlinie GEFMA/FMA 190 wurde seitens der Facility Management Austria aktualisiert. Sie fasst die Rechtssituation und alle Sorgfaltspflichten gemäß ABGB für Eigentümer, Betreiber und Nutzer von Gewerbe- und Wohnimmobilien übersichtlich zusammen und bringt Klarheit über die Haftungssituation, die Möglichkeiten der Delegation sowie die Organisations-, Prüf- und Überwachungspflichten, zB Objektsicherheitsprüfung nach ÖNORM B 1300 und 1301, die periodischen Prüfpflichten für Brandschutzund Arbeitssicherheit sowie die § 82b Überprüfung.
Wer ist „Betreiber“? Wer ist verantwortlich?
Die Letztverantwortung liegt beim Betreiber. Betreiber ist jeder Eigentümer von Liegenschaften bzw jeder Inhaber von Anlagen. Aber auch alle, die mit Eigentümern das Betreiben von Liegenschaften vertraglich vereinbart haben, sind Betreiber. Betreiber können – konkrete - natürliche Personen als auch juristische Personen - Unternehmen, Gesellschaften, Organisationen – sein.
Alle Personen, die Umsetzungsverantwortung im Bereich des Gebäudes innehaben, wie Haustechniker, Facility Manager, Brandschutzbeauftragte oder Sicherheitsverantwortliche, müssen ebenfalls über die Betreiberverantwortung genau informiert sein. Denn nur so ist die Erfüllung aller Sorgfaltspflichten gewährleistet.
Was ist neu?
Die Richtlinie richtet sich an Nicht-Juristen. Sie verbindet die vielen gesetzlichen Anforderungen und ihr Management in einem übersichtlichen Gesamtkonzept. Schon bisher wurde auf die Pflichten im Brandschutz oder auch auf § 82b GewO Überprüfungen geachtet, allerdings oft durch unterschiedliche interne und externe Verantwortliche und häufig unabgestimmt. Der Gesamtblick auf alle Sorgfaltspflichten ermöglicht, alle Fäden in einer Hand zu bündeln und dass alle – interne Abteilungen und externe Servicepartner – an einem Strang ziehen. Die Kosten für die Umsetzung lassen sich dadurch optimieren und alle Bereiche gleichzeitig überwachen.
Haftungsrisiko der Betreiber lässt sich minimieren
Immer häufiger sind Betreiber mit Gerichtsverfahren konfrontiert. Neben der Optimierung des Ressourceneinsatzes ermöglicht die ganzheitliche Sichtweise, die Verantwortlichkeiten klar zu regeln, rechtssicher nach innen und außen zu delegieren, alle Sorgfaltspflichten immer im Blick zu haben, Risiken rasch zu erkennen und die eigene Haftung zu minimieren.
Praxisseminar „Rechtssicherer Gebäudebetrieb – die neue Richtlinie GEFMA FMA 190. Betreiberverantwortung im Facility Management"
Über Ihre Betreiberpflichten, Handlungsspielräume, rechtskonforme Delegation, Prüfpflichten und Organisation laut Richtlinie informiert Sie Ing. Peter Kovacs, Leiter des Objektmanagements in der MA 34. Mag. Gerhard Schenk, Geschäftsführer des FM-Anbieters HSG Zander stellt vor, wie Sie die Betreiberverantwortung erfolgreich wahrnehmen und der Anwalt Mag. Philipp Markowski informiert Sie darüber, worauf Sie bei Delegation, Wartungsverträgen und nach Unfällen rechtlich besonders aufpassen müssen.
Das Praxisseminar ist eine Kooperationsveranstaltung der WEKA-Akademie mit der Facility Management Austria findet am 10. Mai 2017 in Wien statt. Es richtet sich an Eigentümer, Immobilienverwalter, Haustechniker, Facility Manager, Brandschutzbeauftragte.
Nähere Informationen und Anmeldung im WEKA-Kundenservice bzw unter der Tel 01/97000-100. Frühbucherrabatt bis 30. März 2017, 10 % Rabatt für FMA-Mitglieder.