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WEKA (kp) | News | 16.12.2025
Alle heil zu Silvester
Silvester darf laut gefeiert werden. Aber Sie sollten auf verlässliche Händler und die Sicherheit achten. Seit Kurzem gelten für den Kauf von Feuerwerkskörpern in Tschechien strengere Regeln und in Österreich neue Vorschriften für das Böllerschießen.
Besonders, wenn das Feuerwerk gemeinsam mit oder für Jugendliche bzw junge Erwachsene geplant ist, lohnt sich Blick auf die Sicherheit. Denn durch Eigenbau, sowie dem Abschießen von Knallkörpern und Raketen kommt es jedes Jahr schon im Vorfeld zu schweren Unfällen, wie Verbrennungen, Augenverletzungen bis hin zum Verlust von Körperteilen.
Tipps für den Kauf von Feuerwerkskörpern
Zuallererst – kein Eigenbau, kein Kauf über den Versandhandel. Alle Feuerwerkskörper müssen eine CE-Kennzeichnung und eine Beschriftung auf Deutsch besitzen. Für den Kauf zentral sind das Mindestalter und die Händler. Beim Kauf in Geschäften von autorisierten Händlern sind die korrekte Kennzeichnung und die Produktsicherheit gewährleistet.
Der Kauf in Onlineshops ist Letztverbrauchern laut Gewerbeordnung verboten.
Achtung:
In Tschechien ist seit 01.12.2025 der Verkauf nur mehr für die Kategorie F1 an Personen ab 21 Jahre prinzipiell zugelassen. Ab der Kategorie F2 nur mehr im Fachgeschäft, ab Kategorie F3 nur mehr mit Fachkundenachweis.
Feuerwerkskörper: Mindestalter und Verwendung
Das Mindestalter ist auf den Feuerwerkskörpern notiert. Es gilt für Verkauf, Kauf und die Verwendung:
F1:12 Jahre
F2: 16 Jahre
F3: 18 Jahre plus Pyrotechnikausweis für F3 und behördliche Bewilligung
F4: 18 Jahre plus Pyrotechnikausweis für F4 und behördliche Bewilligung
Nur „verlässliche Personen“ dürfen mit Feuerwerkskörpern hantieren.
Tipps für die Sicherheit an Silvester
- Kein Eigenbau, kein Kauf in Onlineshops
- Kein Alkohol, keine Drogen vor dem Abschießen
- Zuschauer müssen sich in größerer Entfernung zum Geschehen aufhalten und abseits der Schussrichtung der Feuerwerkskörper.
- Halten Sie Feuerlöschmittel bereit
- Schießen Sie Feuerwerkskörper von Rohren, leeren Flaschen oder Schneehügeln ab, niemals aus der Hand.
- Zünden Sie Feuerwerkskörper niemals aus der Hand an, sondern zumindest mit ausgestrecktem Arm und treten Sie danach einige Schritte zurück.
- Versagen Feuerwerkskörper, heben Sie sie keinesfalls auf und zünden Sie nicht nochmals an. Vernichten Sie sie mit Wasser. Denn es kann sich um „Zeitzünder“ handeln, die erst verspätet reagieren.
Sanktionen
Bei Verstößen riskieren Verwender Strafen bis zu EUR 3.600,– sowie Händler bis zu EUR 10.000,–.
Neuerungen für Silvester 2025 in Bezug auf das Böllerschießen
Seit der Novelle des Pyrotechnikgesetzes am 16.10.2025 ist Böllerschießen nur mehr mit Böller-(Salut)-Kanonen erlaubt, und nur dann, wenn für diesen Anlass eine besondere Bewilligung erteilt wurde. Das gilt auch für traditionelle Silvesterfeiern. Die übrigen Böllerpatronen gelten seitdem als Knallpatronen und unterliegen den Bestimmungen des Waffengesetzes.
Wir wünschen Ihnen einen unbeschwerten Jahreswechsel und guten Start ins Jahr 2026!
Weiterführende Infos:
Innenministerium: PYROTECHNIK