Über 500 Fachinfos zu Brandvorbeugung und Brandabwehr, 100 Mustervorlagen, interaktive Tools
» Mehr Infos zum Portal Brandschutz
Themen
-
Materialien
- Brandschutzorganisation
- Bau- und Anlagentechnik
- Brandschutztechnische Einrichtungen
- Löschhilfen, Löscheinrichtungen, abwehrender Brandschutz
- Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe
- Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzept
- Schutzmaßnahmen für Lager und Lagerung
- Explosionsschutzmaßnahmen und VEXAT
- Unterweisung
-
Recht und Haftung im Brandschutz
- Vorschriften-Radar
- Radar Technische Richtlinien
- Normen-Radar
- Haftung im Brandschutz
- Datenschutz und Datensicherheit im Brandschutz und Gewerberecht
- Batterien-Verordnung – Pflichten bei der Entsorgung und Verwertung von Batterien
- Arbeitssicherheit und elektrische Anlagen
- Betriebsanlagenverfahren (GewO)
- Brandschutz und Facility Management (Richtlinie GEFMA FMA 190)
- Brandschutz während der Corona-Krise
-
Brandschutzorganisation
- Brandschutzorganisation und TRVB 119
- Brandschutzorgane
- Brandschutzordnung
- Brandschutzpläne
- Sicherheitskennzeichnung
- Rauchen/Rauchverbot
- Alarm- und Gefahrenabwehrplanung, Verhalten im Brandfall
- Unterweisungen und Brandschutzübungen
- Evakuierung
- Eigenkontrolle, Brandschutzbuch, Begehungen, Prüfpflichten
- Lehrlinge und Brandschutz
- Argumentation von Brandschutzmaßnahmen
-
Bau- und Anlagentechnik
- Anforderungen an Bauprodukte
- Allgemeine Anforderderungen an Gebäude – OIB-RL 2
- Fluchtwege, Notausgänge – Fluchtkonzept der AStV
- Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m – OIB-RL 2.3
- Orientierungs-, Not- und Sicherheitsbeleuchtung
- Elektrische Anlagen, Blitzschutz
- Absaugungen und Lüftungsmaßnahmen bei Brand- und Explosionsgefahr
- Flächen für die Feuerwehr
- Garagen, Parkdecks, Stellplätze – OIB-RL 2.2
- Betriebsbauten – OIB-RL 2.1
- Bürogebäude – TRVB 116 und 115
- Beherbergungsbetriebe
- Brandschutz in Gesundheitseinrichtungen
- Fassaden und Fassadenelemente
- Baustellen – TRVB 149
- Brandschutz in der Land- und Forstwirtschaft
- Digitale Resilienz für Brandschutzsysteme – Cybersicherheit als Pflicht
-
Brandschutztechnische Einrichtungen
- Rauchwarnmelder – TRVB 122
- Brandmeldeanlagen – TRVB 123
- Anschaltebedingungen für Brandmeldeanlagen – TRVB 114
- Feststellanlagen – TRVB 148
- Rauchabzüge für Stiegenhäuser – TRVB 111 bis 2015
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – TRVB 125
- Brandfallsteuerungen – TRVB 151
- Elektroakustische Notfallsysteme – TRVB 158
- Objektfunkanlagen – TRVB 159
- Druckbelüftungsanlagen
- Löschhilfen, Löscheinrichtungen, abwehrender Brandschutz
- Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe
-
Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzepte
- Das Standard-Brandschutzkonzept
- Vorgehensweise bei Abweichungen von Anforderungen der OIB-RL zum Brandschutz
- Rangordnung der Gefahrenverhütung bei gefährlichen Arbeitsstoffen – ASchG
- Feuer- und Heißarbeiten – TRVB 104
- Verwendung von und Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen
- Kältemittel und Kälteanlagen
- Werkzeuge und Maschinen
- Brand- und Explosionsschutz bei Desinfektionsmitteln und Industriealkoholen
- Lackierarbeiten, Beschichtung
- Kläranlagen
- Abfallbehandlungsanlagen
- Brandschutz bei Abfällen im Betrieb
-
Lager und Lagerungen
- Anforderungen an Lager – TRVB 142 (aufgehoben)
- Batterien, Ladestationen, Batterieräume
- Brennbare Flüssigkeiten
- Flüssiggas
- Gasflaschen
- Druckgaspackungen
- Lagerung von brennbaren Stoffen
- Zusammenlagerung von gefährlichen Stoffen
- Aerosolpackungslagerungsverordnung – APLV
- Lagerung brennbarer Flüssigkeiten – VbF
- Gasflaschen und Gaselager
- Lagerung von Flüssiggas – FG-V 2002
- Lagerung von Sprengmitteln
- Brennbare Flüssigkeiten auf Baustellen nach VbF 2023
- Explosionsschutz
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach heißarbeiten lieferte 126 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Suchergebnis filtern
-
Thema
-
(11)
Materialien
Materialien
(11)
- (3) Brandschutzorganisation Brandschutzorganisation (3)
- (3) Bau- und Anlagentechnik Bau- und Anlagentechnik (3)
- (1) Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe (1)
- (3) Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzept Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzept (3)
- (1) Explosionsschutzmaßnahmen und VEXAT Explosionsschutzmaßnahmen und VEXAT (1)
- (3) Brandschutzorganisation Brandschutzorganisation (3)
- (4) Bau- und Anlagentechnik Bau- und Anlagentechnik (4)
- (2) Brandschutztechnische Einrichtungen Brandschutztechnische Einrichtungen (2)
- (3) Löschhilfen, Löscheinrichtungen, abwehrender Brandschutz Löschhilfen, Löscheinrichtungen, abwehrender Brandschutz (3)
- (1) Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe (1)
- (4) Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzepte Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzepte (4)
- (3) Lager und Lagerungen Lager und Lagerungen (3)
- (3) Explosionsschutz Explosionsschutz (3)
-
(11)
Materialien
Materialien
(11)
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- Alle Kategorien
- Jedes Datum
Josef Drobits - WEKA (mmi) | News | 10.02.2025
VbF 2023-Novelle: Präzisierung der Lagermengen für brennbare Flüssigkeiten auf Baustellen
Mit der Novelle der VbF 2023 wird erstmals auch die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten auf Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen geregelt. Die wichtigsten Vorschriften haben wir für Sie zusammengefasst.
Hinweis:
Seit 1. März 2023 gilt die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023 (VbF 2023). Sie wurde mit BGBl II Nr 45/2023 verlautbart.
Seit 3. Juli 2024 ist die Novelle der VbF 2023 in Kraft. Sie wurde mit BGBl II Nr 141/2024 verlautbart.
Novelle der VbF 2023: Lagermengen auf der Baustelle und auswärtigen Arbeitsstellen
Werden Container ohne weitere feuerhemmende Eigenschaften zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und dergleichen auf Baustellen genutzt, gelten für die zu lagernden Höchstmengen die gleichen Bestimmungen wie für Arbeitsräume unter 500 m², also folgende Mengen:
Maximallagermengen der Gefahrenkategorie 1 = Null, 2 = 100 Liter, 3 = 600 Liter, 4 = 1.000 Liter oder
Maximallagermengen der Gefahrenkategorie 1 = 10 Liter, 2 = 50 Liter, 3 = 300 Liter, 4 = 500 Liter
| Gefahrenkategorie 1 | Gefahrenkategorie 2 | Gefahrenkategorie 3 | Gefahrenkategorie 4 |
0 | 100 | 600 | 1.000 |
10 | 50 | 300 | 500 |
Ist ein Lagercontainer in EI 90-Ausführung verfügbar, können die Vorschriften für einen Lagerraum (§ 11 VbF 2023) herangezogen werden.
Bei Lagerung im Freien gelten zusätzliche Bestimmungen, wie zB zum Witterungs- und Blitzschutz und insbesondere bei großen Mengen Anforderungen an Abstände (Schutzstreifen). Details befinden sich im § 33 (Z 8 und 9) sowie in den §§ 34 und 35. Bis 1.000 Liter Lagermenge ist allseitig ein Schutzstreifen im Abstand von 5 Metern für Neuanlagen einzuhalten.
Für die Lagerung von zB Benzin oder Aspen (beides gilt als Gefahrenkategorie 2) ist zu beachten, dass die Behältergröße von 10 Liter und die Gesamtmenge von 100 Liter (ohne Gefahrenkategorie 1) bei der freien Lagerung im Vorratscontainer nicht überschritten werden darf (§ 33 Abs 1a VbF 2023).
Bei Gefahrenkategorie 3 dürfen Behältergrößen von höchstens 25 Liter, baumustergeprüft, bei einer Gesamtlagermenge von maximal 600 Liter verwendet werden.
Diesel (Gefahrenkategorie 4) darf zusätzlich bis maximal 1.000 Liter in baumustergeprüften Gebinden gelagert werden. Aerosoldosen (Spraydosen) gelten mengenmäßig als Flüssigkeiten der Gefahrenkategorie 2.
Werden Gebinde mit einem Füllvolumen von mehr als 10 Liter (Gefahrenkategorie 2) oder mehr als 25 Liter (Gefahrenkategorie 3) im Vorratscontainer gelagert, können diese nur in einem abgesaugten Sicherheitsschrank gelagert werden.
Regale dürfen gem § 47 Abs 3 1 nur aus nicht brennbaren oder schwer entflammbaren Werkstoffen hergestellt sein.
Bei der Lagerung in Vorratscontainern auf der Baustelle ist ein ausreichender Abstand von mindestens 2 Meter zu leicht brennbaren Materialien (zB Holzwolle, loses Papier) notwendig.
###EMBED_SEMINAR###