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Dieter Werner | News | 04.12.2024
OIB-Richtlinien: Ausgabe 2023 im kompakten Überblick
Die Neuauflage der OIB-Richtlinien im Mai 2023 hat gesamtgesellschaftlichen und folgend technischen Entwicklungen Rechnung getragen.
Neue Entwicklungen gab es vor allem im Bereich des Brandschutzes (OIB-Richtlinie 2) mit erstmals formulierten Anforderungen für Fassadenbegrünungen und PV-Anlagen auf Dach und Fassade.
OIB-Richtlinien 2023 – Neuerungen
Einige der bedeutenden Änderungen im Überblick:
- OIB-Richtlinie 1 (Mechanische Festigkeit und Standsicherheit)
Zur Klarstellung wurden ein eigener Punkt sowie ein neuer Anhang mit Rechenbeispielen aufgenommen, der sich mit dem Umgang mit Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) auf bestehenden Dachkonstruktionen befasst. - In den Richtlinien zum Brandschutz (2, 2.1., 2.2. und 2.3.) wurden Anforderungen an Fassadenbegrünungen aufgenommen. Interessante Hintergrundinformationen und Ausführungsbeispiele dazu geben die „Erläuternden Bemerkungen zur OIB-Richtlinie 2“. Weiters werden PV-Anlagen geregelt und für Garagen wurden Festlegungen für das Einstellen von Elektrofahrzeugen sowie die Anordnung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge aufgenommen.
- OIB-Richtlinie 3 (Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz)
- Hier wurden ebenfalls einige Klarstellungen vorgenommen, diese betreffen etwa die Trinkwasserversorgung von Gebäuden oder erforderliche Lichteintrittsflächen.
- Erleichterungen in der OIB-Richtlinie 4 (Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit) beschäftigen sich mit vereinfachten Anforderungen für Treppen, Handläufe und Kindersicherungen.
- Im Bereich des Schallschutzes (OIB-Richtlinie 5) wurden Anpassungen aufgrund der neu erschienenen ÖNORM B 8115-2, die erstmals Schallschutzniveaus definiert, getätigt. Die OIB-Richtlinie berücksichtigt im Wesentlichen diese neue Methodik und legt für verschiedene bauliche Situationen die Anforderungen, ausgedrückt in den schalltechnischen Kennwerten, fest. Erleichterungen beziehen sich auf die Schalldämmung von Außenbauteilen sowie den Luft- und Trittschallschutz innerhalb von Gebäuden.
- Bei der OIB-Richtlinie 6 (Energieeinsparung und Wärmeschutz) wurden die Anforderungen an Energiekennzahlen bei Neubau und größerer Renovierung angepasst, wobei insbesondere die Mindestanforderungen an die Gebäudehülle für den dualen Weg (Nachweis über Heizwärmebedarf oder die Gesamtenergieeffizienz) im Hinblick auf die Nähe zur Kostenoptimalität nachgebessert wurden. Die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz sowie die Nachweismöglichkeiten wurden an den aktuell stattfindenden Klimawandel angepasst und neu gestaltet.
Ausblick: Grundlage für neue OIB-Richtlinie 7 geschaffen
Gemeinsam mit den neuen OIB-Richtlinien wurde erstmals ein Grundlagendokument für eine zukünftige OIB-Richtlinie 7 veröffentlicht. Es folgt der siebenten Grundanforderung der Europäischen Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März), die dort lautet: „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“. Sie deckt im Wesentlichen den Aspekt Ressourceneffizienz des weiter gefassten Begriffs Nachhaltigkeit ab.
Folgerichtig beschäftigt sich das Grundlagendokument mit Themen wie Treibhauspotenzial eines Bauwerks im Lebenszyklus, der Dokumentation von Materialien und Ressourcen, Bauabfällen und Abbruchmaterialien, Nutzungsdauer, Anpassungsfähigkeit und Dauerhaftigkeit und dem Rückbau.
Aus dem Grundlagendokument wird sich in den nächsten Jahren die OIB-Richtlinie 7 entwickeln und voraussichtlich mit der nächsten Neuausgabe der OIB-Richtlinien im Jahr 2027 erscheinen.
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