Über 500 Fachinfos zu Brandvorbeugung und Brandabwehr, 100 Mustervorlagen, interaktive Tools
» Mehr Infos zum Portal Brandschutz
Themen
-
Materialien
- Brandschutzorganisation
- Bau- und Anlagentechnik
- Brandschutztechnische Einrichtungen
- Löschhilfen, Löscheinrichtungen, abwehrender Brandschutz
- Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe
- Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzept
- Schutzmaßnahmen für Lager und Lagerung
- Explosionsschutzmaßnahmen und VEXAT
- Unterweisung
-
Recht und Haftung im Brandschutz
- Vorschriften-Radar
- Radar Technische Richtlinien
- Normen-Radar
- Haftung im Brandschutz
- Datenschutz und Datensicherheit im Brandschutz und Gewerberecht
- Batterien-Verordnung – Pflichten bei der Entsorgung und Verwertung von Batterien
- Arbeitssicherheit und elektrische Anlagen
- Betriebsanlagenverfahren (GewO)
- Brandschutz und Facility Management (Richtlinie GEFMA FMA 190)
- Brandschutz während der Corona-Krise
-
Brandschutzorganisation
- Brandschutzorganisation und TRVB 119
- Brandschutzorgane
- Brandschutzordnung
- Brandschutzpläne
- Sicherheitskennzeichnung
- Rauchen/Rauchverbot
- Alarm- und Gefahrenabwehrplanung, Verhalten im Brandfall
- Unterweisungen und Brandschutzübungen
- Evakuierung
- Eigenkontrolle, Brandschutzbuch, Begehungen, Prüfpflichten
- Lehrlinge und Brandschutz
- Argumentation von Brandschutzmaßnahmen
-
Bau- und Anlagentechnik
- Anforderungen an Bauprodukte
- Allgemeine Anforderderungen an Gebäude – OIB-RL 2
- Fluchtwege, Notausgänge – Fluchtkonzept der AStV
- Gebäude mit einem Fluchtniveau von mehr als 22 m – OIB-RL 2.3
- Orientierungs-, Not- und Sicherheitsbeleuchtung
- Elektrische Anlagen, Blitzschutz
- Absaugungen und Lüftungsmaßnahmen bei Brand- und Explosionsgefahr
- Flächen für die Feuerwehr
- Garagen, Parkdecks, Stellplätze – OIB-RL 2.2
- Betriebsbauten – OIB-RL 2.1
- Bürogebäude – TRVB 116 und 115
- Beherbergungsbetriebe
- Brandschutz in Gesundheitseinrichtungen
- Fassaden und Fassadenelemente
- Baustellen – TRVB 149
- Brandschutz in der Land- und Forstwirtschaft
- Digitale Resilienz für Brandschutzsysteme – Cybersicherheit als Pflicht
-
Brandschutztechnische Einrichtungen
- Rauchwarnmelder – TRVB 122
- Brandmeldeanlagen – TRVB 123
- Anschaltebedingungen für Brandmeldeanlagen – TRVB 114
- Feststellanlagen – TRVB 148
- Rauchabzüge für Stiegenhäuser – TRVB 111 bis 2015
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – TRVB 125
- Brandfallsteuerungen – TRVB 151
- Elektroakustische Notfallsysteme – TRVB 158
- Objektfunkanlagen – TRVB 159
- Druckbelüftungsanlagen
- Löschhilfen, Löscheinrichtungen, abwehrender Brandschutz
- Gefahrenbeurteilung und brennbare Stoffe
-
Schutzmaßnahmen und Brandschutzkonzepte
- Das Standard-Brandschutzkonzept
- Vorgehensweise bei Abweichungen von Anforderungen der OIB-RL zum Brandschutz
- Rangordnung der Gefahrenverhütung bei gefährlichen Arbeitsstoffen – ASchG
- Feuer- und Heißarbeiten – TRVB 104
- Verwendung von und Arbeiten an oder in der Nähe von elektrischen Anlagen
- Kältemittel und Kälteanlagen
- Werkzeuge und Maschinen
- Brand- und Explosionsschutz bei Desinfektionsmitteln und Industriealkoholen
- Lackierarbeiten, Beschichtung
- Kläranlagen
- Abfallbehandlungsanlagen
- Brandschutz bei Abfällen im Betrieb
-
Lager und Lagerungen
- Anforderungen an Lager – TRVB 142 (aufgehoben)
- Batterien, Ladestationen, Batterieräume
- Brennbare Flüssigkeiten
- Flüssiggas
- Gasflaschen
- Druckgaspackungen
- Lagerung von brennbaren Stoffen
- Zusammenlagerung von gefährlichen Stoffen
- Aerosolpackungslagerungsverordnung – APLV
- Lagerung brennbarer Flüssigkeiten – VbF
- Gasflaschen und Gaselager
- Lagerung von Flüssiggas – FG-V 2002
- Lagerung von Sprengmitteln
- Brennbare Flüssigkeiten auf Baustellen nach VbF 2023
- Explosionsschutz
Gratis zur Ansicht
-
Demo-Dokumente
Kategorien
-
Vorschriften
-
Muster
-
Tools
Ihre Suche nach heißarbeiten lieferte 82 Ergebnisse.
Suchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (126) anzeigenSuchergebnis filtern
Alle Ergebnisse (126) anzeigen-
Thema
-
Kategorie
-
Datum
- Alle Themen
- News x
- Jedes Datum
WEKA (kp) | News | 08.07.2020
Brand in Einkaufszentrum führte zur Bestrafung eines Bauarbeiters
Funkenflug nach Feuer- und Heißarbeiten führt jedes Jahr erneut zu gefährlichen Bränden. Auch Arbeitnehmer am Bau können bei Brandschutzmängeln in die Pflicht genommen werden, was ein aktuelles Gerichtsurteil nach einem Dachbrand deutlich macht.
Im Zuge von Dacharbeiten an einem Einkaufszentrum wurden 2019 nächtliche Arbeiten mit einem Trennschneider durchgeführt, und zwar von einem Mitarbeiter eines Subauftragnehmers. Es kam dabei unbemerkt zu einem Glimmbrand in einer Dehnfuge, der nach einigen Stunden zu einem Dach-Großbrand führte.
Das Gerichtsverfahren
Als Ergebnis der polizeilichen Erhebungen wurde einer der beiden ausführenden Bauarbeiter angezeigt. Im Juni 2020 fand die Gerichtsverhandlung im Wiener Landesgericht statt, bei der sich der Bauarbeiter verantworten musste. Ihm wurde die fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst zur Last gelegt. Dafür ist im Gesetz ein Strafausmaß von bis zu ein Jahr Haft oder eine Geldstrafe vorgesehen. Im Falle einer Strafe drohten ihm auch die finanziellen zivilrechtlichen Ansprüche der Privatbeteiligten, in diesem Fall eine große Zahl.
Der ausführende Bauarbeiter, ein mehrfacher Familienvater, betonte im Prozess, die gefährdeten Stellen mit Dämmplatten abgedeckt zu haben, und auch in derselben Nacht später nochmals nachgesehen zu haben, ob alles in Ordnung ist. Er hatte dabei keinen Rauch bzw Brand wahrgenommen. Er räumte jedoch ein, nicht alle Sorgfaltsmaßnahmen erfüllt zu haben. Er wies aber vehement von sich, grob fahrlässig gehandelt zu haben.
Die Frage, ob der Bauarbeiter grob fahrlässig gehandelt hatte, wurde von der Richterin verneint. Die Richterin gestand dem Bauarbeiter auch zu, dass er möglicherweise die komplexe Gefahrenlage aufgrund geringer Deutschkenntnisse unterschätzt hatte. Die Richterin sprach eine Strafe aus, und zwar in Form einer Diversion – 80 Tage gemeinnützige Arbeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Wie sah die Gesamtorganisation der Feuer- und Heißarbeiten im konkreten Fall aus?
Feuer- und Heißarbeiten führen zu komplexen Gefahrensituationen. Laut TRVB 104 sind deshalb umfangreiche Schutzmaßnahmen vor, während und nach den Arbeiten durchzuführen. Die Arbeitsstättenverantwortlichen müssen einbezogen sein, Freigaben erfolgen, die Koordination mit den Subfirmen gewährleistet und deren ausführende Mitarbeiter unterwiesen werden. Wie das im konkreten Fall umgesetzt war und warum alleine der Bauarbeiter zur Verantwortung gezogen wurde, war aus der Medienberichterstattung nicht zu entnehmen.
Quellen:
Weiterführende Informationen zur sicheren Ausführung von Feuer- und Heißarbeiten
|
|
|
|
Sie können die Werke auch telefonisch unter 43.1.97000-100 oder per E-Mail unter kundenservice@forum-media.at über unser Kundenservice bestellen.