6.2.1 Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Ausschreibungen
Gestaltung der Ausschreibungsunterlagen
Unter Ausschreibung versteht man die Erklärung des Auftraggebers an eine bestimmte oder unbestimmte Zahl von Unternehmern, wie Installations- oder Elektrotechnikunternehmern, in der er festlegt, welche Leistung er zu welchen Bedingungen erhält. Sie beinhaltet sowohl die Bekanntmachung als auch die Ausschreibungs- oder Wettbewerbsunterlagen. Sie setzt sich somit aus den Ausschreibungsbestimmungen, besonderen Verfahrensbestimmungen, Leistungsverzeichnissen, Verträgen, Mustererklärungen, Formularblättern und dergleichen zusammen. Die Definition der Ausschreibung ist in § 2 Z 7 BVergG 2018 geregelt.