2.1.4 Beschwerde gegenüber Vorschreibung von Lohnnebenabgaben (DB und DZ der Höhe nach)
Vorbemerkungen
Rechtsmittelverfahren – Einleitung:
Trotz der gemeinsamen Prüfung der Lohnabgaben und Sozialversicherungsbeiträge kommen für Beschwerden gegen die Vorschreibung zusätzlicher Lohnabgaben, Sozialversicherungsbeiträge sowie Kommunalsteuer unterschiedliche Beschwerdeverfahren zur Anwendung. Welches Beschwerdeverfahren zur Anwendung gelangt, hängt davon ab, wer die Abgaben vorschreibt und nach welchen Verfahrensvorschriften (BAO oder allgemeines Verwaltungsrecht [AVG]) sich deshalb das Beschwerdeverfahren richtet.