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Helmut Siller | Praxiswissen | Fachbeitrag

10 Einbezug des Dienstnehmers in die GPLB – Regress des Dienstgebers

Die Regelungen bezüglich Regresses von Lohnsteuer und SV-Beiträgen sind unterschiedlich.

Lohnsteuer

Im Bereich der Lohnsteuer ist grundsätzlich der Arbeitnehmer der Abgabenschuldner. Der Arbeitgeber haftet hingegen für die Abfuhr der Lohnsteuer. Lohnsteuernachforderungen werden daher im Regelfall von der Finanz an den Arbeitgeber gestellt. Dieser bezahlt dann eine fremde Schuld (§ 1358 ABGB), tritt in die Rechte des Gläubigers ein und kann vom Schuldner den Ersatz der bezahlten Lohnsteuer verlangen. Ein gutgläubiger Verbrauch ist nicht vorgesehen.

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