Neu
Dokument-ID: 1023434
4.6.6 Entgelt von dritter Seite
Allgemeines
Entgelte von dritter Seite werden regelmäßig im Rahmen von Lohnabgabenprüfungen einer Kontrolle unterzogen, ob Abgabenpflicht besteht oder nicht. Es gilt Abgabenpflicht – sowohl bei Trinkgeldern als auch bei Provisionszahlungen von Dritten – allerdings mit unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben.