4.6.8 Carsharing
Seit 01.01.2023 sind Zuschüsse des Arbeitgebers für die Nutzung CO2-emissionsfreier Fahrzeuge im Rahmen von Carsharing-Plattformen für nicht beruflich veranlasste Fahrten bis zu einer Höhe von EUR 200,– pro Jahr steuerfrei. Dadurch soll sowohl die Anzahl der betriebenen Kraftfahrzeuge verringert als auch der Anteil der CO2-emissionsfreien Fahrzeuge an den insgesamt zurückgelegten Strecken erhöht werden. Von der Befreiung sind Kraftfahrzeuge, Fahrräder und Krafträder umfasst, wie zB E-Autos, E-Motorräder, E-Bikes und E-Scooter (vgl LStR Rz 92m, sowie § 4 und § 4 SachbezugswerteVO);