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Neu Dokument-ID: 1022841

Helmut Siller | Praxiswissen | Fachbeitrag

13 Rechtsmittelverfahren

Die GPLB prüft und liefert ein Ergebnis, den Bescheid verfasst aber jede Stelle separat. Unternehmen müssen daher weiterhin bei der jeweiligen Stelle (ÖGK, Betriebsstätten-Finanzamt bzw Gemeinde) Beschwerde einlegen (vgl sage 2019, oS).

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