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Neu Dokument-ID: 1182625

Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.9 Rückforderung von Altersteilzeitgeld

Mit der endgültigen Durchführungsweisung des BMAW vom 21.12.2023, GZ: 2023-0.915.513 (wird im Folgenden als „Erlass“ bezeichnet) wurde die Weisungslage an das AMS zu Rückforderungen von Altersteilzeitgeld mit 27.05.2024 geändert. Diese Änderung betrifft auch ab 27.05.2024 vorzunehmende Rückforderungen von Altersteilzeitgeld und Teilpension, die sich auf Zeiträume vor dem 27.05.2024 beziehen. Die Auswirkungen der neuen Weisungslage auf die Praxis werden hier dargestellt.

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