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Dokument-ID: 1023027
2.4 SV-Zuordnungsgesetz (SV-ZG)
Einleitung
Seit 1. Juli 2017 ist das Sozialversicherung-Zuordnungsgesetz (SV-ZG) in Kraft. Dieses regelt, dass bereits zu Beginn der unternehmerischen Tätigkeit verbindlich festgestellt wird, welcher Sozialversicherung der betreffende Unternehmer zuzuordnen ist.