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Dokument-ID: 1022763
2.3 Kommunalsteuerprüfung
Die Kommunalsteuerprüfung dient der Sicherstellung des Kommunalsteueraufkommens der Kommunen (Städte und Gemeinden) (vgl Koch).
Bei der Durchführung der Kommunalsteuerprüfung wird das Organ des PLB als Organ der einhebungsberechtigten Gemeinde tätig (§ 14 Abs 1 Satz 5 KommStG 1993).