3.6 Kurzarbeit
Einleitung
Gesetzliche Regelungen für Kurzarbeit finden sich in den §§ 37b, 37c AMSG. Nähere Ausführungsbestimmungen sind in der Kurzarbeits-Richtlinie des AMS enthalten. Dazu tritt die Sozialpartnervereinbarung als weitere Rechtsquelle. Sowohl die AMS-Richtlinie als auch die Muster-Sozialpartnervereinbarung werden hier zum Stand Oktober 2023 (in die Darstellung) miteinbezogen. Auch die Darstellung der Berechnung der Kurzarbeitsunterstützung bzw -beihilfe orientiert sich an den zu diesem Zeitpunkt geltenden Vorgaben.