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Helmut Siller | Praxiswissen | Fachbeitrag

1 Verfahrensrechtliche Aspekte

Für die Abwicklung der PLB gelten als einheitliches Verfahrensrecht die einschlägigen Bestimmungen der BAO (§ 10 PLABG).

Der Prüfer des PLB muss sich beim zu prüfenden Unternehmen anmelden. In der Regel umfasst die Prüfung einen Drei- bis max Fünf-Jahres-Zeitraum. Das Prüforgan wird sich bereits vor Beginn seiner Prüfung über das zu prüfende Unternehmen informieren. Es steht ihm die Prüfungssoftware ACL zur Verfügung, mit der er Unternehmensdaten analysieren kann.

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