Neu
Dokument-ID: 1023016
2.2 Freier Dienstvertrag
Definition
Unter einem freien Dienstnehmer versteht man eine Person, die zu Dienstleistungen für einen Dienstgeber für bestimmte oder unbestimmte Zeit gegen Entgelt verpflichtet ist und dabei ohne persönliche Abhängigkeit weitgehend selbstständig die Möglichkeit hat, den Ablauf der Arbeit selbstständig zu regeln.