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  • Die neue Flüssiggas-Verordnung: Was ändert sich ab 1. Juli 2026?

    Ab 1. Juli 2026 gilt die neue Flüssiggas-Verordnung (FGV 2025). Sie bringt neue Regeln für die Lagerung von Flüssiggas, für den Explosionsschutz und für den Brandschutz. Bereiten Sie sich rechtzeitig darauf vor.
    Josef Drobits - WEKA (eha) | News | 23.03.2026 | Dokument-ID: 1239488