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Dokument-ID: 204450

Vorschrift

Bohrarbeitenverordnung (BohrarbV)

Inhaltsverzeichnis

§ 10. Fernbedienung in Notfällen

idF BGBl. II Nr. 140/2005 | Datum des Inkrafttretens 25.05.2005

Die Systeme zur Absperrung und Druckentlastung von Bohrlöchern und Rohrleitungen müssen im Fall von Störungen von geeigneten Stellen aus, z.B. vom Bedienungsstand oder von einer sonstigen sicheren Stelle, sicher fernbedienbar sein. Diese geeigneten Stellen sind im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument festzulegen.