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Dokument-ID: 046881

Vorschrift

Bohrlochbergbau-Verordnung (BB-V)

Inhaltsverzeichnis

3. Abschnitt
Brandschutz

§ 14. Allgemeine Anforderungen

Es sind technische oder organisatorische Maßnahmen zu treffen, um das Entstehen und die Ausbreitung von Bränden zu verhindern, zu erkennen und zu bekämpfen.