Achtung Wartungsarbeiten!

Diese Seite ist aufgrund von Wartungsarbeiten am 1. April 2026 von 9:45 bis 10:45 Uhr nicht verfügbar.
Wir danken für Ihr Verständnis!

Dokument-ID: 807954

Vorschrift

Druckgerätegesetz

Inhaltsverzeichnis

§ 65. Haftung

idF BGBl. I Nr. 161/2015 | Datum des Inkrafttretens 20.04.2016

Hinsichtlich der Haftung für fehlerhafte, vom Geltungsbereich dieses Bundesgesetzes betroffene Produkte gelten unbeschadet des § 66 die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes, BGBl. Nr. 99/1988.