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Dokument-ID: 823136

Vorschrift

Duale Druckgeräteverordnung (DDGV)

Inhaltsverzeichnis

§ 27. Begriffsbestimmungen

idF BGBl. II Nr. 59/2016 | Datum des Inkrafttretens 20.04.2016

Die Begriffsbestimmungen gemäß § 2 gelten auch für die Bestimmungen des 2. Hauptstückes.