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Dokument-ID: 142466

Vorschrift

Feuerpolizeiordnung

Inhaltsverzeichnis

C. Feuerwehrdienstersatzsteuer

§ 53.

idF LGBl. Nr. 43/2022 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2002 | Datum des Außerkrafttretens 31.12.2022

(Anm. d. Red.: § 53 wurde gem. LGBl. Nr. 43/2022 aufgehoben.)