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Dokument-ID: 1109599

Vorschrift

Feuerpolizeiordnung

Inhaltsverzeichnis

§ 62. Inkrafttretensbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 4/2022

idF LGBl. Nr. 4/2022 | Datum des Inkrafttretens 19.01.2022

Art. XXIX des Gesetzes über Neuerungen im Zusammenhang mit Digitalisierung – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 4/2022, tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.

(LGBl. Nr. 4/2022)