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Dokument-ID: 201728

Vorschrift

Gassicherheitsverordnung

Inhaltsverzeichnis

§ 5. Prüfbefund

idF LGBl. Nr. 77/2004 | Datum des Inkrafttretens 01.10.2004

Form und Inhalt des Prüfbefundes für die Abnahme bzw Überprüfung von Gasanlagen ergeben sich aus der Anlage.