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Dokument-ID: 754790

Vorschrift

Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994)

Inhaltsverzeichnis

§ 12. Umwandlung von eingetragenen Personengesellschaften (nichtamtliche Überschrift)

idF BGBl. I Nr. 161/2002 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2007

Die Umwandlung einer offenen Gesellschaft in eine Kommanditgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft in eine offene Gesellschaft berührt nicht die Gewerbeberechtigung.