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Dokument-ID: 780257

Vorschrift

Industrieunfallverordnung 2015 (IUV 2015 )

Inhaltsverzeichnis

§ 11. Geschlechtsneutrale Bezeichnung

idF BGBl. II Nr. 229/2015 | Datum des Inkrafttretens 19.08.2015

Die in dieser Verordnung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.