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Dokument-ID: 130263

Vorschrift

Kärntner Bauordnung 1996 (K-BO 1996)

Inhaltsverzeichnis

§ 53. Wirkung der Baubewilligungen

idF LGBl. Nr. 85/2013 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2014

Die sich aus Baubewilligungen nach diesem Gesetz ergebenden Rechte und Pflichten haften auf dem Grundstück und gehen auf den Rechtsnachfolger über.

(LGBl. Nr. 85/2013)