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Dokument-ID: 1060952

Vorschrift

Kärntner Gasgesetz (K-GG)

Inhaltsverzeichnis

§ 15a. Verweisungen

idF LGBl. Nr. 21/2020 | Datum des Inkrafttretens 27.03.2020

Soweit in diesem Gesetz auf Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

(LGBl. Nr. 21/2020)