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Dokument-ID: 572706

Vorschrift

Landes-Feuerwehrgesetz 2001 (LFG 2001)

Inhaltsverzeichnis

Artikel II

idF LGBl. Nr. 92/2001 | Datum des Inkrafttretens 24.10.2001

Die wieder verlautbarte Rechtsvorschrift ist als „Landes-Feuerwehrgesetz 2001– LFG 2001“ zu bezeichnen.