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Dokument-ID: 305179

Vorschrift

Niederdruckgasverordnung

Inhaltsverzeichnis

§ 4. Übergangsbestimmungen

idF LGBl. Nr. 17/2011 | Datum des Inkrafttretens 19.03.2011

(1) Auf die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung rechtmäßig bestehenden Gasanlagen sind die bisher geltenden Sicherheitsvorschriften anzuwenden. Bei wesentlichen Änderungen von bestehenden Gasanlagen sind die Bestimmungen dieser Verordnung anzuwenden.

(2) Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängigen Behördenverfahren sind nach den bisherigen Vorschriften weiterzuführen.