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Dokument-ID: 826567

Vorschrift

Salzburger Bautechnikgesetz 2015 (BauTG 2015)

Inhaltsverzeichnis

§ 30. Blitzschutz

idF LGBl. Nr. 1/2016 | Datum des Inkrafttretens 01.07.2016

Bauliche Anlagen müssen mit Blitzschutzanlagen ausgestattet sein, wenn sie wegen ihrer Lage, Größe, Bauweise oder ihres Verwendungszweckes durch Blitzschlag gefährdet sind.