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Dokument-ID: 981031

Vorschrift

Salzburger Feuerwehrgesetz 2018

Inhaltsverzeichnis

§ 4. Feuerwehrjugend

idF LGBl Nr. 27/2018 | Datum des Inkrafttretens 01.03.2018

Zur Sicherung des Nachwuchses kann eine Freiwillige Feuerwehr eine Feuerwehrjugendgruppe führen. Die Feuerwehrjugendgruppe dient vorwiegend den Zwecken der frühzeitigen Ausbildung und dem Vertrautwerden ihrer Mitglieder mit dem Feuerwehrwesen.