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Dokument-ID: 981088

Vorschrift

Salzburger Feuerwehrgesetz 2018

Inhaltsverzeichnis

VII. Teil
Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde und Aufsicht des Landes

§ 40. Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde

idF LGBl Nr. 27/2018 | Datum des Inkrafttretens 01.03.2018

Die in diesem Gesetz vorgesehenen Aufgaben der Gemeinde sind solche des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde.