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Dokument-ID: 056587

Vorschrift

Steiermärkisches Baugesetz (Stmk BauG)

Inhaltsverzeichnis

§ 119b. Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 73/2001

idF LGBl. Nr. 73/2001 | Datum des Inkrafttretens 25.10.2001

Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 73/2001 anhängigen Verfahren sind nach den bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen.