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Dokument-ID: 489784

Vorschrift

Steiermärkisches Baugesetz (Stmk BauG)

Inhaltsverzeichnis

§ 119k. Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl. Nr. 78/2012

idF LGBl. Nr. 78/2012 | Datum des Inkrafttretens 28.08.2012

Die im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes anhängigen Verfahren sind nach den bisher geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen.

(LGBl. Nr. 78/2012)