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Dokument-ID: 874903

Vorschrift

Steiermärkisches Baugesetz (Stmk BauG)

Inhaltsverzeichnis

§ 119p. Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 117/2016

idF LGBl. Nr. 117/2016 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2017

Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 117/2016 anhängigen Verfahren sind nach den bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle geltenden Bestimmungen zu Ende zu führen.

(LGBl. Nr. 117/2016)