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Dokument-ID: 286379

Vorschrift

Tiroler Bauordnung 2022 (TBO 2022)

Inhaltsverzeichnis

11. Abschnitt
Schluss-, Straf- und Übergangsbestimmungen

§ 64. Dingliche Wirkung

idF LGBl. Nr. 44/2022 | Datum des Inkrafttretens 01.05.2022

Rechte und Pflichten, die sich aus Entscheidungen nach diesem Gesetz mit Ausnahme von Entscheidungen in Verwaltungsstrafsachen ergeben, haften auf dem Grundstück und gehen auf den Rechtsnachfolger im Grundeigentum oder Baurecht über.