Dokument-ID: 201476

Vorschrift

Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998 (TFPO)

Inhaltsverzeichnis

Anlage

Art der Feuerungsanlage

Brennstoff

Anzahl der Überprüfungen pro Jahr

Bemerkungen

Einzelfeuerstätten

Gas

1

 

Heizöl extra leicht

3

x

Pellets

2

x

sonstige Festbrennstoffe

3

x

Offene Kamine

Festbrennstoffe

2

 

Zentralheizungsanlagen (Anlagen nach § 2 Abs. 63 des Tiroler Gas-, Heizungs- und Klimaanlagengesetz 2013 und Anlagen nach dem Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen – EG-K 2013)

Gas, auch Brennwerttechnik

1

 

Heizöl extra leicht

1

 

Heizöl extra leicht – Brennwerttechnik

1

 

Heizöl leicht

2

 

Heizöl leicht oder Heizöl sonstige die als Ausfallsebene für eine emissionsfreie Anlage (z. B. Wärmepumpe oder Fernwärme) dienen

1

 

Heizöl sonstige

3

 

Pellets, auch Brennwerttechnik

2

 

Festbrennstoffe mit händischer Beschickung

3

 

Festbrennstoffe mit automatischer Beschickung

2

 

Fernwärme-Heizzentralen (Fernwärmeversorgungsanlagen mit gewerberechtlicher Genehmigung und Personal zur Betreuung der Feuerungsanlage samt Abgasreinigung)

Gas

1

 

Heizöl extra leicht

2

x

Heizöl sonstige

3

x

Biomasse

3

x

Biomasse mit Rauchgaskondensation

1

x

Räucheranlagen, privat

 

2

x

Räucheranlagen, gewerblich

 

3

x

x Die Selbstreinigung der Feuerstätte einschließlich des Verbindungsstücks sowie bei Fernwärme-Heizzentralen der Abgasführung und der allenfalls vorhandenen Abgasreinigungsanlagen ist zulässig.

(LGBl. Nr. 33/2026)