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Dokument-ID: 214889

Vorschrift

Verordnung der Landesregierung zur Durchführung der Feuerpolizeiordnung – Vorarlberg

Inhaltsverzeichnis

§ 5. Organe des Landesfeuerwehrverbandes

Die Organe des Landesfeuerwehrverbandes sind:

  1. der Verbandsvorsitzende,

  2. die Verbandsleitung,

  3. der Verbandstag.