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Dokument-ID: 196410

Vorschrift

Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF)

Inhaltsverzeichnis

§ 40. Einwandige oberirdische Lagerbehälter

idF BGBl. Nr. 450/1994 | Datum des Inkrafttretens 01.01.1995

Einwandige oberirdische Lagerbehälter müssen in Auffangwannen aufgestellt sein.