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Dokument-ID: 161896

Vorschrift

Wiener Feuerwehrgesetz (W-FWG)

Inhaltsverzeichnis

§ 9. Vorgesetzte

idF LGBl. Nr. 28/2018 | Datum des Inkrafttretens 14.04.2018

Die Kommandantinnen bzw. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehren sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter sind im Dienst Vorgesetzte der übrigen Mitglieder der jeweiligen Freiwilligen Feuerwehr.

(LGBl. Nr. 28/2018)