© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1160408

Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag

1 Allgemeine Erläuterungen

Gründungsvoraussetzung

Die GmbH & Co KG bzw GmbH & Co OG können nur dann als „zustande gekommen“ und „gegründet“ angesehen werden, wenn die entsprechende Komplementär-GmbH bereits im Firmenbuch eingetragen (worden) ist (Jabornegg/Artmann in Jabornegg/Artmann UGB², § 161 Rz 38; Koppensteiner/Auer in Straube [Hrsg] UGB I4, § 161 Rz 19).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Strukturierte Firmenbuchanträge in unserem Shop! Zum Shop