Neu
Dokument-ID: 1148229
3.1 Gründung und Titelnachweise
Gründung der OG
Die Gründung einer Offenen Gesellschaft erfolgt grundsätzlich in zwei Schritten:
- Abschluss eines Gesellschaftsvertrages
- Die Form des Gesellschaftsvertrages ist gesetzlich nicht geregelt. Grundsätzlich kann dieser auch mündlich und auch formfrei abgeschlossen werden (Appl in Bergmann/Ratka, Handbuch Personengesellschaften, Rz 3/40). Im Hinblick auf die Nachvollziehbarkeit bzw Rechtsicherheit wird jedoch empfohlen, den Gesellschaftsvertrag ausschließlich schriftlich abzuschließen.
- Eintragung der OG in das Firmenbuch