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Dokument-ID: 1148363
11.2 Firmenbuchanmeldung und Beilagen
Firmenbuchanmeldung – Allgemein
Die Anmeldung der Löschung der Offenen Gesellschaft muss gerichtlich oder notariell beglaubigt unterfertigt sein (§ 11 UGB) und gliedert sich in eine Sachverhaltsdarstellung und einen konkreten Eintragungsantrag.