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Dokument-ID: 1125395
16.2 Firmenbuchanmeldung und Beilagen
Firmenbuchanmeldung
Der Antrag ist von sämtlichen Liquidatoren gerichtlich oder notariell beglaubigt zu unterfertigen (siehe § 11 UGB).
Die Firmenbuchanmeldung gliedert sich in der Regel in eine Sachverhaltsdarstellung und den konkreten Eintragungsantrag (siehe § 16 FBG). Der konkrete Firmenbuchantrag hat zu enthalten: