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Dokument-ID: 1125361
12.1 Gründung, Firma und Vertretung der Zweigniederlassung
Zweigniederlassung inländischer Rechtsträger
Eine Zweigniederlassung, deren Begriff gesetzlich nicht näher definiert ist, ist eine von der Hauptniederlassung räumlich getrennte Betriebsstätte, bei der jedoch eine bestimmte Selbstständigkeit (zB eigene Kompetenzen) erkennbar sein muss. Der Zweigniederlassung selbst kommt jedoch keine eigene Rechtspersönlichkeit zu (OGH 5 Ob 71/18d, RS0061595).