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Dokument-ID: 1125315
10.2 Firmenbuchanmeldung und Beilagen
Firmenbuchanmeldung
Jede Abänderung des Gesellschaftsvertrages (so auch die Kapitelerhöhung) ist von sämtlichen Geschäftsführern zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden (§ 51 Abs 1 GmbHG) Diese Anmeldung muss gerichtlich oder notariell beglaubigt unterfertigt sein (§ 11 UGB) und gliedert sich in der Regel in eine Sachverhaltsdarstellung und einen konkreten Eintragungsantrag: