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Neu Dokument-ID: 1125315

Walter Szöky | Praxiswissen | Fachbeitrag

10.2 Firmenbuchanmeldung und Beilagen

Firmenbuchanmeldung

Jede Abänderung des Gesellschaftsvertrages (so auch die Kapitelerhöhung) ist von sämtlichen Geschäftsführern zur Eintragung in das Firmenbuch anzumelden (§ 51 Abs 1 GmbHG) Diese Anmeldung muss gerichtlich oder notariell beglaubigt unterfertigt sein (§ 11 UGB) und gliedert sich in der Regel in eine Sachverhaltsdarstellung und einen konkreten Eintragungsantrag:

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